Hinterbliebene über einen Suizid informieren
Oft liegt es in der Verantwortung der Polizei, die Hinterbliebenen über einen Suizid zu informieren. Es ist wichtig diese Aufgabe mit viel Vorsicht und Mitgefühl zu erledigen. Eine solche Nachricht sollte niemals über das Telefon vermittelt werden. Am besten ist es, gemeinsam mit einem Kollegen mit den Hinterbliebenen zu sprechen. Dafür ist es wichtig, über die genauen Umstände des Todes gut informiert zu sein.
Bei den Hinterbliebenen angelangt, sollte man ihnen mitteilen, dass man traurige Nachrichten hat. Sobald man den Wohnraum betreten hat, sollte man die Nachricht gerade heraus überbringen, ohne irgendwelche Hoffnung zu wecken. Man sollte den Angehörigen Zeit geben, die Nachricht zu verarbeiten. Tränen, ebenso wie deren Abwesenheit sollten erlaubt und akzeptiert werden. Es kann auch vorkommen, dass Hinterbliebene mit vollständiger Verleugnung oder Wut (vielleicht auch auf den Überbringer der Nachricht) oder mit Schuldgefühlen reagieren. In diesem Fall sollte versichert werden, „dass es nichts gibt, dass irgendjemand hätte tun können“.
Reagiert die Person sehr extrem oder bricht möglicherweise sogar zusammen, sollte ein Arzt gerufen werden. Alle Fragen der Hinterbliebenen sollten beantwortet werden. Das kann z.B. das Hinterfragen zu den spezifischen Details des Todes sein oder Fragen zu den nächsten Schritten betreffen, wie beispielsweise das Sehen des Verstorbenen. Man sollte die Hinterbliebenen dabei unterstützen, ihre Angehörigen zu kontaktieren, damit diese bei der trauernden Person bleiben, bis Unterstützung eintrifft. Es sollten Kontaktdaten hinterlassen werden, für den Fall, dass die Hinterbliebenen weitere Fragen haben. Auch hier gilt es, auch auf sich selbst und das eigene Wohlbefinden Acht zu geben und sich Hilfe zu suchen, wenn diese Situationen als sehr belastend empfunden werden.